Ja, es ist grundsätzlich möglich, jederzeit von einer privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Rückkehr in die GKV unter bestimmten Bedingungen:
Versicherungspflichtige Beschäftigung:
Wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, ist ein Wechsel in die GKV möglich.
Bezug von Arbeitslosengeld I:
Bezieher von Arbeitslosengeld I sind automatisch in der GKV versichert.
Familienversicherung:
Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. bei Heirat oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einem GKV-Versicherten und einem geringen Einkommen, ist ein Wechsel in die Familienversicherung möglich.
Auslandsaufenthalt:
Ein Auslandsaufenthalt in einem EU-Land mit anschließender Rückkehr und Mitgliedschaft in der dortigen GKV kann den Weg in die deutsche GKV ermöglichen.
Sonderregelungen für Ältere:
Für Personen ab 55 Jahren gelten besondere Regelungen. Ein Wechsel ist dann schwieriger, aber nicht ausgeschlossen, z.B. durch einen Wiedereintritt in die Familienversicherung oder bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, die unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt.
Härtefälle:
Schwerwiegende Erkrankungen oder der Verlust des Arbeitsplatzes können als Härtefälle gelten, die einen Wechsel in die GKV ermöglichen.
Rente:
Bei Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann eine Versicherungspflicht in der GKV eintreten, wenn bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllt sind.